AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rundflüge, Gutscheine, Flugtickets sowie Foto- und Videoaufnahmen bei Skytime.
Klare Regeln vor dem Start.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Skytime und seinen Kunden bzw. Fluggästen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung oder Buchung veröffentlichte Fassung.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Skytime, Inhaber Sascha Reinicke, Wilferdingerstraße 2, 76227 Karlsruhe, und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung oder Buchung gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Vertragspartner bzw. die Person, für die ein Rundflug durchgeführt wird, wird nachfolgend auch „Fluggast“ genannt.
Abweichende Bedingungen des Fluggastes gelten nur, wenn Skytime ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen Skytime und dem Fluggast haben Vorrang vor diesen AGB.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ein Gerichtsstand in Karlsruhe gilt nur, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Vertragsgegenstand
Skytime bietet insbesondere Rundflüge mit einem doppelsitzigen Motorschirmtrike, Gutscheine für Rundflüge sowie Foto-, Film- und Rohaufnahmeleistungen an. Umfang, Flugzeit, Route und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den bei der Bestellung getroffenen Vereinbarungen.
Beim Erwerb eines Gutscheins wird zunächst der Gutschein erworben. Die Durchführung des konkreten Fluges setzt zusätzlich die Terminvereinbarung, die Erfüllung der Beförderungs- und Sicherheitsvoraussetzungen sowie die Freigabe des Fluges durch den verantwortlichen Piloten voraus.
Foto-, Video- und Rohaufnahmen können als zusätzliche Leistung vereinbart werden. Soweit hierfür personenbezogene Aufnahmen des Fluggastes verarbeitet werden, gelten ergänzend die Datenschutzerklärung und gegebenenfalls gesonderte Einwilligungserklärungen.
Voraussetzungen für einen Motorschirmrundflug
Das zulässige Gewicht des Fluggastes richtet sich nach Fluggerät, Flugdauer, Wetter- und Betriebsbedingungen. Soweit nicht individuell anders vereinbart, darf das Körpergewicht einschließlich Kleidung bei Flügen bis 60 Minuten 95 kg und bei 90-Minuten-Flügen 80 kg nicht überschreiten. Der Fluggast hat sein Gewicht auf Nachfrage zutreffend anzugeben.
Die reguläre Körpergröße liegt zwischen 1,20 m und 2,00 m. Abweichungen können nach vorheriger Abstimmung zulässig sein, sofern eine sichere Durchführung möglich ist.
Der Fluggast darf während des Fluges nicht unter einer die Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Wirkung von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen.
Bei relevanten Herz-, Kreislauf-, Lungen- oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen ist vor dem Flug ärztlich abzuklären, ob gegen die Teilnahme Bedenken bestehen. Während einer Schwangerschaft wird von einem Rundflug abgeraten. Der Fluggast ist verpflichtet, Skytime vor dem Flug über Umstände zu informieren, die die sichere Durchführung beeinträchtigen können.
Personen unter 18 Jahren benötigen die erforderliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Sorgeberechtigten. Kinder unter 10 Jahren werden nur nach individueller Abstimmung befördert.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Flug unter den konkreten Bedingungen sicher durchgeführt werden kann, trifft der verantwortliche Pilot.
Vertragsschluss und Bestellung
Die Darstellung von Leistungen und Gutscheinen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar. Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.
Vor dem Absenden der Bestellung werden die wesentlichen Leistungsmerkmale, der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallende Versandkosten angezeigt. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme durch Skytime, insbesondere durch Auftragsbestätigung oder Rechnung, durch Versand des bestellten Tickets oder Gutscheins oder durch Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.
Skytime kann die Durchführung eines Fluges ablehnen oder verschieben, wenn Sicherheits-, Wetter-, technische, betriebliche, luftrechtliche oder geländebedingte Gründe entgegenstehen oder der Fluggast die Voraussetzungen nach § 3 nicht erfüllt. In einem solchen Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart; bestehende Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.
Preise, Flugticket, Gutschein und Terminverschiebung
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot und vor Abschluss der Bestellung ausgewiesene Preis. Zusätzlich anfallende Versandkosten werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.
Soweit ein physisches Flugticket oder ein physischer Gutschein ausgefertigt wird, wird die Leistung „Ausfertigung Flugticket“ mit 5,00 € gesondert ausgewiesen. Sie umfasst insbesondere hochwertigen Druck, Beschriftung, Ausstellung und Signatur des Tickets. Der jeweilige Gesamtpreis setzt sich bei physischer Ausfertigung aus dem ausgewiesenen Rundflug- bzw. Gutscheinwert und der Ausfertigungsleistung zusammen.
Für den Standardversand eines physischen Tickets oder Gutscheins werden, soweit im Bestellvorgang nicht anders angegeben, 1,90 € Versandkosten berechnet.
Gutscheine sind übertragbar, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Für Ansprüche aus Gutscheinen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Fristbeginn vorliegen.
Die Kalkulation der Rundflugpreise beruht auf einem Kraftstoffpreis von 1,90 € je Liter einschließlich Umsatzsteuer und einem kalkulatorischen Kraftstoffverbrauch des X-Citor im Fluggastbetrieb von 18 Litern je Flugstunde. Für Flüge, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss durchgeführt werden, erfolgt keine Anpassung des Rundflugpreises wegen veränderter Kraftstoffkosten.
Wird ein Leistungsgutschein später als vier Monate nach Vertragsschluss eingelöst und liegt der durchschnittliche von Skytime tatsächlich gezahlte Einkaufspreis für den beim X-Citor verwendeten Kraftstoff im Kalendermonat vor dem vereinbarten Flugtermin mindestens 20 % über der Kalkulationsbasis von 1,90 € je Liter, also bei mindestens 2,28 € je Liter, kann Skytime einen Kraftstoffkostenzuschlag verlangen. Der Zuschlag dient ausschließlich dem Ausgleich der gegenüber der Kalkulationsbasis gestiegenen Kraftstoffkosten und darf nicht zur Erhöhung der ursprünglich kalkulierten Gewinnspanne verwendet werden.
Der Kraftstoffkostenzuschlag berechnet sich nach folgender Formel: (durchschnittlicher Kraftstoffpreis je Liter − 1,90 €) × 18 Liter × gebuchte Flugzeit in Stunden. Der Zuschlag ist auf höchstens 10 % des beim Gutscheinverkauf ausgewiesenen Rundflug- bzw. Gutscheinwertes begrenzt. Skytime teilt dem Gutscheininhaber Berechnungsgrundlage und Höhe eines Zuschlags vor der verbindlichen Terminbestätigung in Textform mit und weist die zugrunde gelegten Kraftstoffkosten auf Wunsch nach.
Sinkt der nach denselben Grundsätzen ermittelte Kraftstoffpreis mindestens 20 % unter die Kalkulationsbasis von 1,90 € je Liter, also auf höchstens 1,52 € je Liter, wird die entsprechende Kostenminderung nach derselben Berechnungslogik und mit derselben Begrenzung zugunsten des Gutscheininhabers berücksichtigt. Die Minderung wird mit noch offenen Forderungen aus dem betreffenden Flug verrechnet oder, soweit keine solche Forderung besteht, als Gutschrift ausgezahlt. Zwischen 1,52 € und 2,28 € je Liter erfolgt keine kraftstoffbedingte Preisanpassung.
Eine Verkürzung der gebuchten Flugzeit allein wegen einer Veränderung des Kraftstoffpreises erfolgt nicht. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Ein vereinbarter Flugtermin kann bis 48 Stunden vor dem geplanten Flugbeginn nach Abstimmung mit Skytime einmalig bzw. nach Verfügbarkeit kostenfrei verschoben werden.
Erscheint ein Fluggast ohne rechtzeitige Absage nicht zum vereinbarten Termin, kann Skytime für bereits entstandenen Aufwand eine Pauschale von 39,00 € verlangen. Dem Fluggast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
Wird ein begonnener Flug auf Wunsch des Fluggastes vorzeitig beendet, etwa wegen Unwohlseins oder Flugangst, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, sofern Skytime den Abbruch nicht zu vertreten hat. Flugvorbereitung, Einweisung und Warmlaufzeiten zählen bei Rundflügen nicht zur gebuchten Flugzeit.
Lieferbedingungen und Versandkosten
Physische Gutscheine und Flugtickets werden nach Vertragsschluss und, soweit Vorauszahlung vereinbart ist, nach Zahlungseingang versendet. Die übliche Lieferzeit beträgt etwa zwei bis drei Werktage, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine Lieferung ins Ausland erfolgt nur, wenn sie im Einzelfall angeboten oder ausdrücklich vereinbart wurde. Zusätzliche Versandkosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Widerruf und Stornierung
Für online oder auf andere Weise im Fernabsatz erworbene Gutscheine besteht für Verbraucher grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
Die gesondert berechnete Leistung „Ausfertigung Flugticket“ ist eine Dienstleistung. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Skytime vor Ablauf der Widerrufsfrist mit dieser Ausfertigung beginnt, und bestätigt er seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht hinsichtlich dieser Dienstleistung mit vollständiger Erbringung erlischt, erlischt das Widerrufsrecht für die Ausfertigungsleistung mit deren vollständiger Erbringung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Bis zur vollständigen Erbringung gelten die gesetzlichen Regelungen über einen gegebenenfalls zu zahlenden Wertersatz.
Bei einem wirksamen Widerruf eines Gutscheinkaufs werden die nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzuzahlenden Beträge erstattet. Zahlungen für die günstigste angebotene Standardlieferung werden im Rahmen des gesetzlichen Widerrufs grundsätzlich ebenfalls zurückgezahlt. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung eines bereits erhaltenen physischen Tickets oder Gutscheins trägt der Verbraucher, wenn er hierüber ordnungsgemäß informiert wurde.
Für den eigentlichen Vertrag über die Beförderung von Personen gelten die besonderen gesetzlichen Regelungen für Personenbeförderungsverträge. Ein allgemeines Fernabsatz-Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht für den Beförderungsvertrag grundsätzlich nicht.
Unabhängig von gesetzlichen Widerrufsrechten können Terminänderungen und Stornierungen nach den übrigen Bestimmungen dieser AGB und individuellen Vereinbarungen mit Skytime möglich sein.
Anreise, Vorbereitung und Durchführung des Rundfluges
Der Fluggast hat zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Startplatz zu erscheinen. Start- und Landeplatz werden abhängig von Flug, Wetter, Genehmigungen und betrieblichen Bedingungen individuell abgestimmt.
Vor dem Flug erfolgt eine Sicherheitseinweisung. Den Anweisungen des verantwortlichen Piloten ist während Vorbereitung, Start, Flug und Landung unbedingt Folge zu leisten.
Rauchen, offenes Feuer und offenes Licht sind am Fluggerät und in dessen unmittelbarem Umfeld untersagt. Gegenstände dürfen während des Fluges nicht aus dem Fluggerät gehalten oder geworfen werden. Lose Kleidungsstücke, Schals, Halstücher und sonstige Gegenstände sind so zu sichern, dass sie nicht in bewegliche Teile oder den Luftstrom geraten können.
Sicherheitsgurte dürfen nur nach Anweisung des Piloten geöffnet oder geschlossen werden. Die Mitnahme von Foto-, Video- oder sonstigen Geräten bedarf der vorherigen Zustimmung des Piloten und einer geeigneten Sicherung.
Wetter, Sicherheit und höhere Gewalt
Flugsicherheit hat Vorrang. Skytime ist berechtigt, Flüge aus technischen, betrieblichen, wetterbedingten, luftrechtlichen oder sonstigen nicht von Skytime zu vertretenden Gründen zu verschieben, umzubuchen, abzukürzen oder abzubrechen, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Bei einem vollständigen Terminausfall wird ein Ersatztermin abgestimmt; ein bestehendes Ticket oder ein Gutschein behält grundsätzlich seine Gültigkeit. Ersatz von Anreise- oder sonstigen Folgekosten kann nur verlangt werden, soweit Skytime nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür einzustehen hat.
Muss ein Flug aus nicht von Skytime zu vertretenden Sicherheits-, Wetter- oder Betriebsgründen verkürzt werden und wurden mindestens 75 % der gebuchten Flugzeit erreicht, gilt die Flugleistung grundsätzlich als erbracht. Bei einer stärkeren Verkürzung wird im Einzelfall eine angemessene Lösung, insbesondere Nachflug, Gutschrift oder anteilige Erstattung, abgestimmt.
Versicherung
Das von Skytime eingesetzte Motorschirmtrike verfügt über die für den Betrieb und die Beförderung von Fluggästen erforderlichen Haftpflichtversicherungen. Maßgeblich sind die jeweils zum Flugzeitpunkt bestehenden Versicherungsbedingungen und Deckungssummen. Informationen zu den aktuellen Deckungssummen können vor dem Flug bei Skytime angefordert werden.
Haftung
Skytime haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für persönliche Gegenstände wie Foto- und Filmgeräte, Mobiltelefone, Brillen oder sonstige mitgeführte Gegenstände haftet Skytime nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Fluggast ist verpflichtet, zugelassene mitgeführte Gegenstände nach Anweisung des Piloten sicher zu befestigen.
Verursacht ein Fluggast schuldhaft Schäden am Fluggerät oder an sonstigem Eigentum von Skytime, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.
Urheberrechte, Foto- und Videoaufnahmen
Inhalte der Skytime-Website, insbesondere eigene Texte, Bilder, Grafiken und Filme, dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder mit ausdrücklicher Zustimmung von Skytime verwendet werden.
Vom Fluggast bestellte Foto-, Video- oder Rohaufnahmen dürfen nach Übergabe für private Zwecke genutzt werden, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Weitergehende Nutzungsrechte können gesondert vereinbart werden.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Fluggäste identifizierbar sind, durch Skytime zu Werbe-, Website- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür gesondert erteilten Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage.
Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Sonstiges
Individuelle Abreden zwischen Skytime und dem Kunden gehen diesen AGB vor. Änderungen oder Ergänzungen können in Textform dokumentiert werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Ergänzend gelten die auf der Website bereitgestellten Datenschutzinformationen, die Widerrufsbelehrung sowie die jeweiligen Leistungs- und Sicherheitsangaben.
Stand: 24. August 2026